Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
Arbeitshilfe Juli 2024
Kein schädlicher Beteiligungserwerb i.S. des § 8c Abs. 1 KStG 2002 n.F., wenn der Beteiligungserwerb nicht zu einem change of control führt
Kein schädlicher Beteiligungserwerb im Sinne des § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG 2002 i.d.F. vom , wenn der Beteiligungserwerb nicht zu einem change of control innerhalb der Körperschaft führt?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig (I R 53/23).