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Arbeitshilfe Juli 2024

Kein schädlicher Beteiligungserwerb i.S. des § 8c Abs. 1 KStG 2002 n.F., wenn der Beteiligungserwerb nicht zu einem change of control führt

Kein schädlicher Beteiligungserwerb im Sinne des § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG 2002 i.d.F. vom , wenn der Beteiligungserwerb nicht zu einem change of control innerhalb der Körperschaft führt?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig (I R 53/23).

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